Corona-Pandemie
Urteil bestätigt: Möbel gehören nicht zur Versorgung des täglichen Bedarfs
Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben coronabedingt geschlossen. Einen entsprechenden Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (moebelkultur.de berichtete), hat das Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt, wie der „NDR“ berichtet. Zur Begründung hieß es, dass der

Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben coronabedingt geschlossen. Einen entsprechenden Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (moebelkultur.de berichtete), hat das Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt, wie der „NDR“ berichtet. Zur Begründung hieß es, dass der Schritt mit dem Gesetz vereinbar sei. Der Kauf von Möbeln gehöre nicht zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs – im Gegensatz zu den Angeboten des privilegierten großflächigen Einzelhandels.
Möbel Kraft hatte gegen die erneute coronabedingte Schließung seines Standortes in Bad Segeberg Beschwerde eingelegt und die Besserstellung von Baumärkten, Gartenbauzentren und Blumenläden gerügt.
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