Möbel Martin

Kommt Mainz ein großes Stück näher

Grünes Licht: Möbel Martin darf sich nach einer raumordnerischen Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Mainz-Hechtsheim ansiedeln. "Das Möbel- und Einrichtungshaus sowie die Fachmärkte sind im Wirtschaftspark

Grünes Licht: Möbel Martin darf sich nach einer raumordnerischen Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Mainz-Hechtsheim ansiedeln. "Das Möbel- und Einrichtungshaus sowie die Fachmärkte sind im Wirtschaftspark Mainz-Süd unter Beachtung bestimmter Auflagen mit der Raumordnung vereinbar", erklärte Prof. Hans-Jürgen Seimetz, Präsident der SGD Süd gegenüber der "Allgemeinen Zeitung". "Das Projekt entspricht auch dem Zentrenkonzept der Stadt Mainz." Die Stadt Mainz habe jetzt die Freiheit, Baurecht für das Vorhaben zu schaffen.
Möbel Martin plant an der Barcelona-Allee einen 45.000-er sowie verschiedene Fachmärkte mit einer VK-Fläche von zusätzlichen 15.000 qm zu eröffnen. Aufgrund der Größe des Projektes, war ein Raumordnungsverfahren notwendig, an dem 36 Stellen beteiligt waren. Darunter hessische Nachbarstädte. Dabei wurden für das Begros-Mitglied auch einige Auflagen festgelegt. "Die Verkaufsfläche für so genannte innenstadtrelevante Randsortimente, wie zum Beispiel Geschirr, Haushaltswaren oder Bilder, darf im Möbel- und Einrichtungshaus höchstens 4.500 qm betragen. Die maximale Verkaufsfläche je Sortimentsgruppe darf 800 qm nicht überschreiten", erläutert Seimetz. Die Fachmärkte dürften maximal 750 qm mit innenstadtrelevanten Randsortimenten belegen.
Darüber hinaus müsse die Stadt den geplante Standort an der Zufahrtsstraße zum Hechtsheimer Messegelände als "Sondergebiet" ausweisen. Weitere Einzelhandelsflächen in dem Bereich seien nicht erlaubt. "Schließlich soll der Wirtschaftspark Mainz-Süd kein reiner Einzelhandelsstandort werden", führt Seimetz gegenüber dem Blatt fort.