Ein vorweihnachtlicher bzw. verlängerter Jahreswechsel-Lockdown würde den stationären Einzelhandel in voller Härte treffen und für immensen wirtschaftlichen Schaden sorgen, so der Handelsverband Wohnen und Büro. Der HWB spricht sich in der aktuellen Diskussion dafür aus, dass die Geschäfte der Einrichtungs-, GPK-, Büro- und Schreibwarenbranche künftig geöffnet bleiben sollen. Es dürfe nicht bundesweit dazu kommen, dass große Teile des Handels ihre Geschäfte nicht mehr öffnen können, sodass die Menschen gezwungen sind, ihre Produkte vorwiegend im Onlinehandel zu erwerben.
Fakt sei, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln im stationären Handel nach wie vor vorbildlich umgesetzt werden. Grundsätzlich müsse ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden und Personal sowie Kunden tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wurde durch den Lockdown light im November die Steuerung des Zutritts zu den Geschäften durch die neue Quadratmeter-Regelung verschärft.
Falls dennoch Möbelhändler, Einrichtungs- und Schreibwarengeschäfte wie im März/April wieder schließen müssten, hätte dies fatale Auswirkungen auf das für den Einzelhandel wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Wochen vor und nach Weihnachten sind in der Regel die umsatzstärkste Zeit. Die entgangenen Umsätze könnten nicht mehr aufgeholt werden und das potenzielle Insolvenzrisiko steige an.
Corona-Hotspots erfordern derzeit individuelle - keine pauschalen - Regulierungen. Dies sollte auch mit Augenmaß direkt vor Ort umgesetzt werden. „Es besteht keine Notwendigkeit, unsere Geschäfte wieder bundesweit zu schließen. Dort, wo Einzelmaßnahmen vor Ort zu entscheiden sind, sollten diese auch getroffen werden. Wenn es trotz alledem zu Schließungen kommt, müssen staatliche Entschädigungszahlungen erfolgen“, fordert Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB.