Händler, die eine Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigern, obwohl diese unter die Rücknahmepflicht fallen, müssen ab dem 1. Juni mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Lightcycle

Händlern droht Bußgeld bis zu 100.000 Euro

Der Bundestag beschloss im Dezember letzten Jahres die Änderung des ElektroG: Händler, die eine Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigern, obwohl diese unter die Rücknahmepflicht fallen, müssen ab dem 1. Juni mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Außerdem müssen sich die Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte anmelden und jährlich eine Mitteilung über die verwerteten Geräte abgeben.

Die Rücknahmepflicht gilt auch für Online-Händler ab einer Lagerfläche von mehr als 400 qm. Vor einer zusätzlichen Herausforderung stehen Hersteller, die eine Retoure über Paketdienstleister anbieten, da die großen Logistikdienstleister keine Altlampen transportieren. Bei dem Versand besteht eine zu hohe Gefahr des Lampenbruchs. Alternativ können sie über eine Mitgliedschaft in einem Sammelstellennetzwerk den Service des Rücknahmesystems nutzen. Lightcycle bietet Verbrauchern beispielsweise rund 4.500 Abgabemöglichkeiten für Kleinmengen sowie gewerblichen Nutzern über 350 Sammelstellen für Großmengen ab 50 Stück.

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