Corona-Lockdown

Diese Lockerungen haben Bund und Länder für den Einzelhandel beschlossen

Weiter warten: Der Einrichtungshandel und Co. in Deutschland bleibt vorerst dicht. Ab Montag dürfen hierzulande zunächst erst wieder Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte unter Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen. Das

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Weiter warten: Der Einrichtungshandel und Co. in Deutschland bleibt vorerst dicht. Ab Montag dürfen hierzulande zunächst erst wieder Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte unter Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten gestern vereinbart.

Ein dritter Öffnungsschritt für die stationären Geschäfte ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen möglich. So darf der Einzelhandel dann bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner wieder Kunden empfangen. Allerdings ist die Zahl dabei auf einen Verbraucher pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter begrenzt.

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner dürfen stationäre Händler Terminshopping anbieten. Dabei darf sich ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum im Geschäft aufhalten.

Gleichzeitig wurde eine sogenannte Notbremse vereinbart. Sollte die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100 steigen, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Hier sehen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Öffnungsschritte.