MHK
Vorgezogene Bonusausschüttung
Schon 2020 hatte die MHK aufgrund der Corona-Belastungen nach der regulären Bonusausschüttung im April erstmals auch eine unterjährige Ausschüttung der Boni im September vorzunehmen. Dies wird nun wiederholt: „Die erneute
Schon 2020 hatte die MHK aufgrund der Corona-Belastungen nach der regulären Bonusausschüttung im April erstmals auch eine unterjährige Ausschüttung der Boni im September vorzunehmen. Dies wird nun wiederholt: „Die erneute Lockdown-Situation, in der wir uns jetzt befinden, verlangt dem Handel einiges mehr ab, als noch vor einem Jahr“, so Werner Heilos, Vorstandsvorsitzender der MHK Group. Um die Liquidität ihrer, durch den Lockdown stark betroffenen Partner zu verbessern, habe der Vorstand eine zweite Abschlagszahlung für Februar 2021 beschlossen. Die Auszahlung des Abschlags erfolge über den MHK-Zentralregulierer, die Industrie- und Handels-Treuhandgesellschaft (IHT). Endabrechnung und Restbetrag würden, so heißt es aus Dreieich, zum ursprünglich für die Hauptversammlung 2021 geplanten Termin im April erfolgen.
„Der Handel braucht jede nur denkbare Unterstützung – in Form von Dienstleistungs- und Serviceangeboten, aber eben auch finanziell. Wir sind zuversichtlich, dass wir unseren Gesellschaftern mit dieser Sonderaktion zusätzlich den Rücken stärken können“, betont dazu Heilos.
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