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Siegt auch vor dem Bundesgerichtshof gegen Reuter

Im Rechtsstreit zwischen Cor und dem Onlinehändler Reuter hat der Kartellsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsbegehren von Reuter jetzt zurückgewiesen. Zuvor hatte Cor auch schon mehrere Verfahren in dieser

Im Rechtsstreit zwischen Cor und dem Onlinehändler Reuter hat der Kartellsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Revisionsbegehren von Reuter jetzt zurückgewiesen. Zuvor hatte Cor auch schon mehrere Verfahren in dieser Sache sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch den Landgerichten in Köln und Dortmund sowie den Oberlandesgerichten in Köln und Düsseldorf gewonnen (moebelkultur.de berichtete).

„Damit ist Reuter unter anderem mit seiner Forderung nach Schadensersatz in Millionenhöhe gescheitert. Zudem ist klargestellt, dass eine von Cor gegenüber Reuter im Jahr 2015 ausgesprochene Kündigung rechtswirksam ist und dass Reuter keinen Belieferungsanspruch gegen Cor erzwingen kann. Das Vertriebssystem an sich und die Vertriebsarbeit von Cor wurden nicht beanstandet“, heißt es in einer Mitteilung von Cor-Anwalt Markus Nessler.

Auslöser des Rechtsstreites war eine in 2015 von Cor ausgesprochene ordentliche Kündigung der Lieferbeziehung. Zunächst hatte das Landgericht Dortmund die von Reuter geltend gemachten Ansprüche als unbegründet abgewiesen und bestätigt, dass die Kündigung seitens Cor rechtskonform erfolgte. Zudem stellten die Richter fest, dass Reuter nach Ablauf der Kündigungsfrist kein Anspruch auf Weiterbelieferung hat und dann auch keine Schäden wegen der Nichtbelieferung geltend machen kann.

Im anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf scheiterte Reuter ebenfalls. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf stellte zudem unmißverständlich klar, dass Reuter gegen Cor schon dem Grunde nach unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung legte Reuter schließlich eine Nichtzulassungsbeschwerde vor den BGH ein, die nun auch zurückgewiesen wurde. Damit hat Cor auch vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.

„Cor setzt auf einen qualitäts- und leistungsorientierten Markenvertrieb, dessen Vertriebssteuerung und Markenführung in diesem Rechtsstreit mehrfach auf Herz und Nieren geprüft wurden. Cor hat diese Prüfung bestanden. Und es ist ein wichtiges Signal, dass sich auch ein mittelständischer Premium-Markenhersteller gegen einen markt- und nachfragemächtigen Onlinehändler erfolgreich zur Wehr setzen kann“, betont Leo Lübke, geschäftsführender Gesellschafter von Cor Sitzmöbel.