BEVH

Neue Koalition erfüllt langjährige Forderung

Auf Zustimmung ist die im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag festgesetzte Regelung, "bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung (zu) beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern" beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BEVH) gestoßen. "Wir begrüßen diesen langersehnten Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Er ist der Schlüssel dafür, durch einfachere Sachspenden mehr soziale Teilhabe zu schaffen. Das beste daran: Der konkrete Lösungsvorschlag liegt bereits auf dem Tisch, sodass dieses Koalitionsversprechen auch zügig umgesetzt werden kann", kommentierte Dr. Juliane Kronen, Mitglied im Vorstand des BEVH und Geschäftsführerin Innatura gGmbH.

Und Gero Furchheim, Präsident des BEVH und Sprecher des Vorstands der Cairo AG, fügt hinzu: "Eine langjährige Forderung des bevh wird jetzt erfüllt! Eine Blaupause, wie die neue Regierung ihre Pläne schnell und unbürokratisch umsetzen kann, haben wir bereits vor einem Jahr gemeinsam mit EY und unserem Mitglied innatura vorgelegt. Verlässliche Grundlage dafür bildet ein Rechtsgutachtenvon Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter a.D. am Bundesfinanzhof vom April 2020. Im Detail: Es ist ausreichend, dass per Erlass des Finanzministeriums (UStAE) geregelt wird, dass bei einer Ware, die ein Unternehmen an einen fremden Dritten spendet, von einer fehlenden Marktgängigkeit auszugehen und daher die Bemessungsgrundlage auf Null Euro zu bestimmen ist."

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