Bundeskartellamt

Keine künstliche Verknappung bei Spanplatten

Ausgelöst durch Presseberichte und Hinweise aus den Märkten hat das Bundeskartellamt untersucht, ob die in jüngster Zeit drastisch gestiegener Preise und Versorgungsengpässe im Vertrieb von Spanplatten auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder

Ausgelöst durch Presseberichte und Hinweise aus den Märkten hat das Bundeskartellamt untersucht, ob die in jüngster Zeit drastisch gestiegener Preise und Versorgungsengpässe im Vertrieb von Spanplatten auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder auf kartellrechtlich zu beanstandende Marktmacht einzelner oder mehrerer Hersteller zurückzuführen sein könnten.

Nach diesen Ermittlungen sieht die Beschlussabteilung jedoch derzeit davon ab, in Bezug auf mehrere oder einzelne Hersteller ein Kartellverwaltungs- oder Missbrauchsverfahren zu eröffnen. Entscheidend hierfür ist, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen derzeit die Marktbedingungen im Anschluss an mehrere Lockdowns und Produktionsunterbrechungen stark beeinflussen und verzerren.

Gleichwohl bestätigt das Amt, dass die Marktstufe der Spanplattenhersteller in Europa stark konzentriert ist. Zu den bedeutenderen Anbietern gehören die Unternehmen bzw. Konzerne Kronospan, Swiss Krono, Sonae Industria SGPS S.A., Pfleiderer und Egger GmbH & Co. KG sowie die vertikal integrierten Möbelhersteller Rauch Gruppe und Nolte Möbel GmbH & Co. KG. Viele dieser Anbieter haben ihre Wertschöpfungskette um Beschichtungsanlagen erweitert, so dass Rohspanplatten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt von den Herstellern an Dritte verkauft werden. Der Markt für Rohspanplatten ist demgemäß noch enger als der Markt für beschichtete Spanplatten.

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Als Problem für die Engpässe ergab sich die Erkenntnis: Die in 2020 infolge des Lockdowns nicht produzierte Menge konnte nicht wieder aufgeholt werden. Zudem wurde in Deutschland ein neuer Emissionsstandard für Formaldehyd wirksam, der die Kapazität der Anlagen durch längere Trocknungszeiten für den Leim im Vergleich zu der Zeit vor der Geltung des Emissionsstandards verringert. Insgesamt ergab sich damit bei ansteigender Nachfrage eine geringere zur Verfügung stehende Produktionsmenge. Höhere Preise seien auf diesen Nachfrageüberschuss zurückzuführen: Da Spanplatten derzeit knapp sind, können sie auch zu hohen Preisen verkauft werden. Dies werde sich laut den Ermittlungen auch nicht so schnell ändern. Denn die bestehenden Anlagen arbeiten an der Kapazitätsgrenze, so dass eine kurzfristige Ausweitung der Produktion auf bestehenden Anlagen nicht möglich ist.

Um die Voraussetzungen des § 19 GWB zu erfüllen, müssten ein oder mehrere Unternehmen gemeinsam auf einem vorläufig angenommenen sachlichen Markt für Rohspanplatten marktbeherrschend sein. Ob dies der Fall ist und wie dieser Markt räumlich abzugrenzen wäre, bedürfte einer umfangreichen Ermittlung. Davon hat die Beschlussabteilung aktuell abgesehen, das Bundeskartellamt werde jedoch die weitere Entwicklung des Marktgeschehens beobachten.