Handelsverband Wohnen und Büro

Infosheet zur Kurzarbeit

Für den Handel ist das Mittel der Kurzarbeit nicht ausreichend, um von der Schließung betroffene Unternehmen vor finanziellem Schaden oder Entlassungen zu bewahren. Davor warnt der Handelsverband Wohnen und Büro

Für den Handel ist das Mittel der Kurzarbeit nicht ausreichend, um von der Schließung betroffene Unternehmen vor finanziellem Schaden oder Entlassungen zu bewahren. Davor warnt der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB). Die Möglichkeit und die Regelung von Kurzarbeit könnten in Arbeits- oder Tarifverträgen stehen. Jedoch sei das im Handel nur sehr selten der Fall ist. Dennoch lohnt sich die Prüfung, da einige Musterverträge von Handelsverbänden eine solche Klausel umfassen. Daneben ist es möglich, dass Kurzarbeit  tariflich festgelegt ist. Dabei kommt es auf die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags an, denn allgemeinverbindlich sind sie im Handel nicht. In einigen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels gibt es solche vertraglichen Klauseln, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Betriebsvereinbarung, da diese von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen ist. Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, bleibt nur die individuelle Vereinbarung mit allen betreffenden Mitarbeitern, die deren Bereitschaft zur Kurzarbeit voraussetzt. Die Ultima Ratio wäre eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber, für die aber die üblichen Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz gelten.

Erst wenn die sachliche und rechtliche Voraussetzung für Kurzarbeit besteht, greift das Kurzarbeitergeld, das nun rückwirkend zum 1. März beantragt werden kann. Diese Maßnahme hatte sich bereits 2008 als Teil des Konjunkturpaktes I bewährt, als allerdings die Industrie weit stärker als der Handel bedroht war. Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in den einzelnen Bundesländern überlastet sind. Zudem sind sie aufgrund des Infektionsrisikos teilweise geschlossen und nur telefonisch sowie digital zu erreichen.

„Die Gewerkschaft Verdi, der Handelsverband Deutschland seitens der Arbeitgeber und das Arbeitsministerium sind hier gefordert, praktikable tarifliche Lösungen zu finden und haben das Thema bereits angeschoben“, äußert sich Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro. „Die Gespräche auf Bundesebene müssen zu Ergebnissen führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung ausgestaltet werden kann. Die Betriebe müssen schnellstens Kurzarbeit anordnen können, um die Zwangsschließung ihrer Unternehmen finanziell und ohne Kündigungen zu überstehen.“

Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) hat die wichtigsten Informationsquellen und FAQs zu den Themen Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld, Notfallfonds und Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos in einem Informationssheet zusammenzufassen. Sie steht unter http://www.bwb-online.de/bwb/corona.html  sowie auf unserer Homepage zum Download bereit. Mitglieder der Handelsverbände wenden sich am besten an ihren Regional zuständigen Verband.