Landesregierung Nordrhein-Westfalen
In NRW dürfen alle Einrichtungshäuser wieder öffnen
Wie von der Bundesregierung vorgegeben, dürfen ab Montag, 20. April, alle stationären Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. „Wir werden an diesen 800 qm festhalten,
Wie von der Bundesregierung vorgegeben, dürfen ab Montag, 20. April, alle stationären Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. „Wir werden an diesen 800 qm festhalten, wie sie gemeint sind“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute am frühen Nachmittag während einer Pressekonferenz. Das Landeskabinett hatte bei einer außerordentlichen Sitzung über die Konsequenzen der Beschlüsse von gestern beraten.
Allerdings macht Nordrhein-Westfalen eine weitere Ausnahme: Neben Autohäusern, Fahrradgeschäften und Buchläden dürfen auch Möbelhäuser mit einer Fläche von über 800 qm öffnen. „Wir werden Einrichtungshäuser in diese Sonderregelung mit aufnehmen“, so Laumann. Diese Regelung sei selbstverständlich mit strengen Auflagen verbunden. Darunter fallen Hygienevorkehrungen, die Steuerung des Zutritts, die Vermeidung von Warteschlangen sowie die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Meter.
„Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Personenzahl von pro zehn Quadratmetern nicht übersteigen“, erklärte der Gesundheitsminister im Livestream der Pressekonferenz. „Wir wollen alle das Nötige tun, damit diese Öffnungen nicht zu höheren Infektionsraten führen.“ Die Beschlüsse sollen bis heute Abend von der Landesregierung NRW schriftlich veröffentlicht werden.
Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz kommen Sie hier.
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