AUMA
Für die Durchführung von Messen gelten keine neuen Beschlüsse
Zur Klarstellung vermeldet der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, dass auch nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am 14. Oktober 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie Messen in Deutschland
Zur Klarstellung vermeldet der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, dass auch nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am 14. Oktober 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie Messen in Deutschland weiter durchgeführt werden können.
In den Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Bundesländer wurde unter anderem vereinbart, dass die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Regionen mit über 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage auf 100 begrenzt werden soll. Ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, für die ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept existiert.
Da für die in nächster Zeit geplanten Messen entsprechende Konzepte vorliegen, sind Messen von dieser Vereinbarung nicht betroffen, wie der AUMA feststellt. Grundsätzlich gelten in den Bundesländern separate Vorgaben für Messen; zentrale Bestandteile sind unter anderem mit den zuständigen Behörden abgestimmte Hygienekonzepte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 liegt die Durchführung von Messen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Auflagen.
Der AUMA geht davon aus, dass die Bundesländer diese Regelungen auch entsprechend fortführen. Denn alle seit dem Neustart im September durchgeführten Messen konnten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Teilnehmer ohne Beanstandungen durchgeführt werden. Auch sind beim Treffen von Bund und Ländern keine Einschränkungen für andere Räumlichkeiten mit Geschäftszweck beschlossen worden, etwa für Einkaufszentren, Shopping Malls oder Warenhäuser, in denen die Abläufe mit denen in Messehallen vergleichbar sind.
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