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Erste Bundesländer planen Öffnungsschritte im Einzelhandel schon ab dem 1. März
In Deutschland wollen erste Bundesländer die Öffnung des Einzelhandels vorantreiben. So hat die rheinland-pfälzische Landesregierung gestern eine neue Landesverordnung vorgestellt, nach der Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter schon ab dem 1.

In Deutschland wollen erste Bundesländer die Öffnung des Einzelhandels vorantreiben. So hat die rheinland-pfälzische Landesregierung gestern eine neue Landesverordnung vorgestellt, nach der Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter schon ab dem 1. März wieder Kunden empfangen dürfen. Ebenfalls soll es Baumärkten erlaubt werden, gartencenter-typisches Sortiment im Außenbereich anzubieten. Auch für die anderen Einzelhandels-Sparten wie dem Möbelhandel gibt es eine Perspektive. Er soll die Möglichkeit erhalten, Einzeltermine an Kunden vergeben zu können.
Nun überlegt das benachbarte Saarland ebenfalls, den rheinland-pfälzischen Weg einzuschlagen, wie der „Saarländische Rundfunk“ berichtet. „Ich glaube, es macht einfach keinen Sinn, bei zwei Bundesländern, die so dicht beieinander liegen, unterschiedliche Regelungen zumindest in grundsätzlichen Fragen zu haben“, sagte die Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) . Abschließend solle das politisch aber noch einmal beraten werden.
Und auch der Handelsverband Hessen fordert ein Nachziehen der Landesregierung. „Rheinland-Pfalz setzt nun genau das um, was wir bereits ausführlich mit der hessischen Landesregierung erörtert haben. Aus unserer Sicht ist es nun geboten, dass auch Hessen hier nachzieht” sagt Hauptgeschäftsführer Sven Rohde. Da auch Bayern ab dem 1. März wieder seine Baumärkte öffnen will, müsse Hessen die gleichen Maßnahmen ergreifen. „Um einen Einkaufstourismus, übergroßen Andrang und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, führt an einem ersten Öffnungsschritt in Hessen kein Weg mehr vorbei.” Handelsverbandspräsident Jochen Ruths unterstreicht, dass die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die gleichzeitig in einem Geschäft einen Termin wahrnehmen unbedingt in Abhängigkeit der Ladengrößte geregelt werden müsse. “Geschäfte mit einer größeren Verkaufsfläche können unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften natürlich mehr als einen Haushalt empfangen, aber immer überschaubar und mit großem sicherem Abstand.”
Laut „SWR“ stellt das „Termin-Shopping“ auch für Baden-Württemberg eine Alternative dar. Eine weitere Öffnung des Handels solle aber erst ab einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 vorgenommen werden.
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