Handelsverband NRW

Digitalisierungsförderung für kleine Geschäfte läuft gut an

Vier Wochen nach Start des Förderprogramms zur Digitalisierung des stationären Einzelhandels mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu zehn Mio. Jahresumsatz stehen die ersten Anträge kurz vor der Bewilligung,

Vier Wochen nach Start des Förderprogramms zur Digitalisierung des stationären Einzelhandels mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu zehn Mio. Jahresumsatz stehen die ersten Anträge kurz vor der Bewilligung, teilte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) jetzt mit.

„Es sieht nach einem Volltreffer aus“, erklärt Rainer Gallus, Geschäftsführer für Digitalen Handel beim HV NRW. „Das Telefon stand nicht mehr still, Online-Termine waren schnell ausgebucht. Da mussten wir direkt etwas umorganisieren, um dennoch alle Antragstellerbestmöglich unterstützen zu können“, schildert er die ersten Wochen nach Bekanntgabe der Förderung. „Die Mehrheit der ersten Anträge dreht sich um das Aufsetzen oder den funktionalen Ausbau eines Onlinehops“, berichtet Thomas Dickenbrok, Digitalcoach in der Geschäftsstelle Bielefeld. „Viele nutzen die Förderung jedoch auch, um mit einer Internetpräsenz für Kunden sichtbar, auffindbar und erreichbar zu werden“, ergänzt Matthias Uhlig als Coach in Köln. „Dabei kann schon ein ausreichend leistungsstarker Internetanschluss die erste Hürde sein“, ergänzt Elena Ivanova-Bloch aus Dortmund. Bei digital etwas erfahreneren Händlern folgen Themen rund um die Sozialen Medien. Diese helfen nicht nur bei Kundenansprache und -bindung sondern können (auch ohne Onlineshop) als Verkaufskanal genutzt werden. „Sinnvoll ist es zudem, sie in ein mittelfristig angelegtes Onlinemarketing-Konzept einzubinden“, rät Bloch. Insgesamt sei die Palette der Themen jedoch bunt gemischt. Content-Erstellung, Personalisierung, Digital Signage, Abholboxen–die Liste könnte noch lange weitergeführt werden. Auch Kassen-und Warenwirtschaftssysteme ständen hoch im Kurs. „Möchte ein Händler von einer Förderung profitieren, ist jedoch Voraussetzung, dass durch das neue System ein signifikanter Digitalisierungsschritt belegt werden kann. Beispielsweise, wenn ein System wesentliche neue Funktionen bietet und der Händler erklärt, wie er diese nutzt, um damit relevante Fortschritte in der Digitalisierung zu erzielen“, ergänzt nicht zuletzt Markus Schaaf als Digitalcoach im Verbandshaus Düsseldorf.

Es gibt so einige Besonderheiten in diesem Förderprogramm, weshalb sich ein Antrag lohnt. Nicht nur eine Förderquote von 90 Prozent und ein vergleichsweise schlankes und zügiges Antragsverfahren. Auch dass die Schulung von Mitarbeitern direkt mitgefördert werden kann, rundet ein geplantes Digitalkonzept ab.

Noch neigt sich der Fördertopf nicht dem Ende zu, die Antragsfrist läuft jedoch nur noch bis Ende August. Wer sich die Chance nicht entgehen lassen möchte, sollte sich nun schnell Gedanken über die für einen selbst interessanten Bausteine machen und sich damit an unsere Digitalcoaches wenden, die eigentlich immer noch ein paar gute Tipps parat haben“, rät Gallus.

Weitere Informationen finden Sie unter www.digihandel.nrw, zu unseren Digitalcoaches über www.digitalcoachnrw.de