Sitzfeldt

Corona-bedingter Antrag auf Insolvenzverfahren

Die Corona-Situation fordert das erste Opfer in unserer Branche: Das Amtsgericht Charlottenburg hat Sebastian Laboga (Foto) von der Pluta Rechtsanwalts GmbH mit Beschluss vom 1. April 2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Die Corona-Situation fordert das erste Opfer in unserer Branche: Das Amtsgericht Charlottenburg hat Sebastian Laboga (Foto) von der Pluta Rechtsanwalts GmbH mit Beschluss vom 1. April 2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Sitzfeldt GmbH bestellt. Grund für den Antrag des Onlinehändlers für Designersofas und hochwertige Sitzmöbel sind „erhebliche Umsatzrückgange aufgrund der derzeitigen Corona-Krise“. Die deutschlandweiten Showrooms haben vor zwei Wochen schließen müssen. Der Verkauf über den Onlineshop ist ebenfalls derzeit eingestellt. Als Folge davon sei eine geplante Finanzierungsrunde gescheitert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich nun einen ersten Überblick. Zusammen mit seinem Team, zu dem Rechtsanwalt Thorsten Petersen gehört, prüft er derzeit die finanzielle Lage des Betriebes.Der Sanierungsexperte Laboga sagt: „Die aktuelle Situation, die es so noch nie in Deutschland gab, ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Besonders der Handel steht aktuell unter starkem Druck. Eine genaue Prognose über die Dauer der derzeitigen Schutzmaßnahmen wegen Covid-19 ist derzeit noch nicht möglich. Gemeinsam mit der Geschäftsführung führen wir deshalb Gespräche mit allen Beteiligten, um gemeinsam Lösungsansätze für verschiedene Szenarien zu erarbeiten.“ Die Gehälter der 22 Mitarbeiter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.

Julius Martini, Geschäftsführer von Sitzfeldt, erklärt: „Wir sind uns einig: In Krisenzeiten ist Handeln gefragt. In den kommenden Wochen werden wir den vorläufigen Verwalter bestmöglich unterstützen, um unserem Unternehmen eine Zukunft zu ermöglichen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist Sitzfeldt unter anderem auf der Suche nach einem neuen strategischen Partner, mit dem die Marke und der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann.“