Amazon

Bundesgerichtshof zeigt dem Online-Giganten die rote Karte

Amazons AdWords-Anzeigen bei Google, die unter der Marke Ortlieb auf Artikel anderer Hersteller verlinkten, sind irreführend. Das hat der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Klage des Sportartikelherstellers jetzt entschieden. Da das

Amazons AdWords-Anzeigen bei Google, die unter der Marke Ortlieb auf Artikel anderer Hersteller verlinkten, sind irreführend. Das hat der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Klage des Sportartikelherstellers jetzt entschieden. Da das Urteil Auswirkungen auf Suchmaschinenwerbung insgesamt haben kann sind weitreichende Folgen für alle Branchen möglich.

Im konkreten Fall hatte Amazon auf Google AdWords-Anzeigen unter Verwendung der Marke Ortlieb geschaltet, obwohl der Online-Gigant diese gar nicht vertreibt. Stattdessen lotste der Konzern mit der Werbung potenzielle Käufer auf seine Plattform, wo diesen dann aber Produkte anderer Hersteller angeboten wurden. Gegen den Missbrauch der Marke hat Ortlieb geklagt.

„Mit dem Urteil schützt Ortlieb seinen Vertrieb und seine Kunden vor irreführender Online-Werbung“, kommentiert Dr. Andreas Lubberger von der Kanzlei Lubberger Lehment, die den Hersteller im Rechtsstreit vertreten hatte.„Das Urteil zeigt klar, dass man als Schutzrechtsinhaber seine Marke und deren Lotsenfunktion für den Verbraucher auch verteidigen kann – jedenfalls in solchen Fällen irreführender Adword-Verlinkung.“

Der Sportartikelproduzent setzt bewußt auf einen selektiven Vertrieb über Fachhändler und arbeitet bewusst nicht mit Amazon zusammen. Auch seine Handelspartner dürfen nicht an den Online-Riesen liefern.„Wir liefern qualitativ hochwertige Produkte und wollen, dass unsere Kunden langfristig zufrieden sind. Das passt mit dem Handelsmodell von Marktplätzen wie Amazon nicht zusammen“, erklärt Martin Esslinger, Vertriebsleiter bei Ortlieb.